Wasser ist nicht gleich Wasser
Wasser ist der älteste und beliebteste Durstlöscher der Welt. Aber Wasser ist nicht gleich Wasser! Große Unterschiede gibt es bei den Wasserarten, bei ihrer Herkunft und vor allem bei ihrer Qualität.
Wasser ist nicht gleich Wasser
Mineralwasser, Tafelwasser, Trinkwasser – nicht jeder weiß auf Anhieb, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt und wie sich die Wasserarten konkret unterscheiden. Das Gesetz regelt jedoch genau, welche Eigenschaften die einzelnen Wasserarten erfüllen müssen. So kann jedes Produkt einer Wassergattung zugeordnet werden:
Natürliches Mineralwasser ist ein Naturprodukt. Es stammt aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Mineralwasser ist das einzige amtlich anerkannte Lebensmittel in Deutschland. Das Anerkennungsverfahren umfasst über 200 geologische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) legt genau fest, was ein natürliches Mineralwasser ausmacht, wie es etikettiert und verpackt sein muss. Strenge Kontrollen durch die Brunnenbetriebe, Behörden und unabhängige Labore garantieren dem Verbraucher eine gleichbleibende Qualität von der Quelle bis auf den Tisch.
Auch Heilwasser entspringt unterirdischen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es muss ebenfalls direkt am Quellort abgefüllt und amtlich anerkannt werden. Zudem unterliegt es dem Arzneimittelgesetz. Durch seine besondere Kombination an Mineralstoffen besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung, die anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt ist.
Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. Es unterliegt der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO), wird jedoch nicht amtlich anerkannt. In seiner Zusammensetzung muss es den Anforderungen für Trinkwasser entsprechen. An Quellwasser werden nicht dieselben hohen Reinheitsanforderungen gestellt wie an Mineralwasser. Mit dem Mineralwasser gemein hat es allerdings, dass nur wenige, schonende Behandlungsverfahren angewendet werden dürfen.
Tafelwasser wird industriell hergestellt und ist daher kein Naturprodukt. Es kann ein Gemisch aus verschiedenen Wasserarten und anderen Zutaten sein. Erlaubt sind die Mischung von Trinkwasser, Mineralwasser, Natursole, Meerwasser sowie die Zugabe von Mineralstoffen und Kohlensäure. Für die Mischungsverhältnisse gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, es müssen jedoch die Anforderungen für Trinkwasser eingehalten werden.
Trinkwasser (Leitungswasser) wird in Deutschland zu etwa zwei Dritteln aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser (Flüsse, Seen, Talsperren) gewonnen. Bevor es aus dem Wasserhahn kommen darf, muss es in der Regel erst zu Trinkwasser aufbereitet (gereinigt und desinfiziert) werden. Für die Aufbereitung sind eine Vielzahl von Verfahren und chemischen Hilfsstoffen zugelassen. Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität des Trinkwassers. Der Trinkwasserversorger ist verantwortlich für die Qualität des Wassers bis zum Übergabepunkt, das heißt bis zur Wasseruhr, nicht bis zum Wasserhahn im Privathaushalt. Für den Wasserhahn und die Rohrleitungen im Wohnhaus ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Quelle: Informationszentrale Deutsches Mineralwasser